Dies ist die rechtlich maßgebliche deutsche Fassung.English version
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Wenn du mit RedeStudio Reden für Kundinnen und Kunden schreibst, verarbeiten wir deren personenbezogene Daten in deinem Auftrag. Dafür schließen wir mit dir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Teil von RedeStudio Pro.
Du kannst den AVV in deinem Konto online abschließen, wir speichern dabei den Zeitpunkt. Alternativ lädst du die Vorlage herunter.
Stand: 27. September 2026 [[ZU PRÜFEN: gesamten Vertrag vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen]]
Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
zwischen der Pro-Kundin bzw. dem Pro-Kunden von RedeStudio („Verantwortlicher“)
und Alexander Seipel, Jeseniova 2829/20, 13000 Praha, Tschechien („Auftragsverarbeiter“)
1. Gegenstand und Dauer
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen mit RedeStudio eine Software zur Verfügung, mit der dieser Reden für Dritte vorbereitet, strukturiert, entwirft, bearbeitet und exportiert (Leistungsbeschreibung in den AGB). Dabei verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
(2) Der Vertrag gilt, solange der Verantwortliche RedeStudio Pro nutzt, und darüber hinaus, solange der Auftragsverarbeiter noch Daten des Verantwortlichen verarbeitet.
2. Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, betroffene Personen
(1) Art und Zweck: Speichern, Ordnen, Auswerten und Umformulieren der vom Verantwortlichen eingegebenen Inhalte, um eine Story-Map, ein Stilprofil und Redeentwürfe zu erstellen; Bereitstellung zum Bearbeiten und Exportieren; Löschung nach den eingestellten Fristen.
(2) Art der Daten: Namen, Beziehungen und Lebensdaten der Personen, um die es in der Rede geht; Erinnerungen, Anekdoten, Zitate und Gesprächsnotizen; gegebenenfalls besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, soweit der Verantwortliche sie eingibt, etwa Angaben zu Gesundheit, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung; Inhalte früherer Reden des Verantwortlichen (Stilproben).
(3) Betroffene Personen: Kundinnen und Kunden des Verantwortlichen, deren Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie weitere in den Inhalten genannte Personen.
3. Weisungen des Verantwortlichen
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen diese Pflicht vor der Verarbeitung mit, sofern das Gesetz dies nicht verbietet. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und der Nutzung der Funktionen von RedeStudio durch den Verantwortlichen.
(2) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
4. Pflichten des Auftragsverarbeiters
(1) Vertraulichkeit: Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Inhalte von Reden sind für Administratoren nicht einsehbar.
(2) Sicherheit: Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
(3) Unterstützung: Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO. Viele Rechte kann der Verantwortliche selbst in RedeStudio umsetzen, etwa durch Bearbeiten, Exportieren und Löschen von Reden.
(4) Datenschutzverletzungen: Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt geworden ist, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.
(5) Löschung und Rückgabe: Nach Ende des Vertrags oder auf Weisung löscht der Auftragsverarbeiter die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Verantwortliche kann seine Reden vorher exportieren. Reden werden außerdem nach den in RedeStudio eingestellten Fristen automatisch gelöscht. Verschlüsselte Sicherungen werden nach spätestens 35 Tagen überschrieben. [[ZU PRÜFEN: mit der Backup-Rotation abgleichen]]
(6) Nachweise und Kontrollen: Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten Prüfer nach rechtzeitiger Ankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten. [[ZU PRÜFEN: Kostenregelung und Vorlauf für Vor-Ort-Kontrollen]]
5. Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher per E-Mail über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; in diesem Fall kann er Pro außerordentlich kündigen.
(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht.
6. Verarbeitung außerhalb der EU
Hosting, Datenbank und Sicherungen befinden sich in Deutschland. Für die KI-Verarbeitung (Anlage 2) können Inhalte an die OpenAI, L.L.C. in den USA übermittelt werden. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. [[ZU PRÜFEN: Grundlage der Übermittlung an die OpenAI, L.L.C. (USA); weitere Unterauftragsverarbeiter von OpenAI und Brevo mit Drittlandbezug]]
7. Pflichten des Verantwortlichen
(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere dafür, dass er die Daten seiner Kundinnen und Kunden in RedeStudio eingeben darf, etwa auf Grundlage einer Einwilligung.
(2) Er informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
8. Haftung und Schlussbestimmungen
(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB.
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB hat dieser Vertrag Vorrang, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.
(3) Der Vertrag wird elektronisch geschlossen, indem der Verantwortliche ihn in seinem RedeStudio-Konto annimmt; der Zeitpunkt wird gespeichert (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Verschlüsselung: Übertragung ausschließlich per TLS. Inhalte von Reden, Notizen, Stilproben, Story-Maps und Entwürfen werden auf Anwendungsebene mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert. Sicherungen sind zusätzlich verschlüsselt.
- Zutrittskontrolle: Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland mit Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und Sicherheitspersonal.
- Zugangs- und Zugriffskontrolle: Serverzugang nur per SSH-Schlüssel, Firewall, keine öffentlich erreichbare Datenbank. Jede Datenabfrage prüft, ob die Rede zum angemeldeten Konto gehört. Administratoren sehen keine Redeinhalte.
- Trennung: Getrennte Datenbank und Zugangsdaten je Anwendung.
- Protokollierung: Protokolle enthalten keine Redeinhalte. KI-Anfragen werden nur mit technischen Metadaten protokolliert.
- Verfügbarkeit: Tägliche verschlüsselte Sicherungen, dokumentiertes und getestetes Wiederherstellungsverfahren, automatische Sicherheitsupdates.
- Löschung: Automatische Löschung nach festen Fristen, täglich ausgeführt.
- KI-Verarbeitung: Übermittlung nur der für den jeweiligen Schritt nötigen Inhalte, keine Nutzung zum Training. Der KI-Anbieter bewahrt Anfragen bis zu 30 Tage zur Erkennung von Missbrauch auf.
[[ZU PRÜFEN: TOM-Beschreibung mit der tatsächlichen Infrastruktur abgleichen]]
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
- Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland: Hosting, Datenbank und Sicherungen in Deutschland.
- OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117–126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, D01 YC43, Irland: Verarbeitung der Inhalte durch ein KI-Sprachmodell, auch durch die OpenAI, L.L.C. in den USA (siehe Nr. 6).
- Sendinblue SAS (Brevo), 106 boulevard Haussmann, 75008 Paris, Frankreich: Versand von E-Mails (nur E-Mail-Adresse und Vertragsinformationen, keine Redeinhalte). [[ZU PRÜFEN: tatsächlich genutzten SMTP-Anbieter eintragen]]
- Functional Software, Inc. (Sentry), Datenhaltung in der EU: Fehleranalyse ohne Redeinhalte, nur wenn aktiviert. [[ZU PRÜFEN: nur aufnehmen, wenn Sentry aktiv ist]]